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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pinguin-Systeme.at KG

1. Geltung
2. Preise und Zahlung
3. Lieferung
4. Rücktritt
5. Haftung
6. Software Bedingungen
7. Datenschutz und Sicherheit
8. Pflichten des Benutzers
9. Lieferung von Software
10. Bestimmungen für Firewalls
11. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen
12. Sonstige Bestimmungen

1. Geltung

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pinguin-Systeme.at KG gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die Pinguin-Systeme.at gegenüber einem Vertragspartner erbringt, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
Fremde Geschäftsbedingungen (von Kunden, Zulieferern oder Partnern) gelten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgehalten wurde und diese Bedingungen den AGBs von Pinguin-Systeme.at entsprechen.
Insbesondere gelten Geschäftsbedingungen Dritter nicht, wenn Pinguin-Systeme.at dadurch andere als die eigenen Verbindlichkeiten übernehmen müßte.1.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Erfüllungsgehilfen von Pinguin-Systeme.at nicht bevollmächtigt sind, mündliche Individualvereinbarungen zu treffen oder abzuändern.

2. Preise und Zahlung

2.1 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes und sind laut Bindungsdauer, maximal jedoch 30 Tage gültig. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager von Pinguin-Systeme.at. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Käufer ebenso wie Transport- und Zustellkosten. Eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung wird gesondert verrechnet.

2.2 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig.
Rechnungen werden üblicherweise etwa eine Woche nach Systemübergabe gelegt. Soferne nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich Einspruch gegen die Funktion des Systems angemeldet wird, gilt das System als übergeben und produktiv.

2.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch Pinguin-Systeme.at. Bei Zahlungsverzug ist Pinguin-Systeme.at berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Ausserdem ist Pinguin-Systeme.at bei Zahlungsverzug berechtigt, vertragliche Leistungen aus Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

2.4 Jedenfalls ausgeschlossen ist die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von Pinguin-Systeme.at nicht anerkannter Mängel.

2.5 Kündigungsfristen:
Im Allgemeinen gelten bei Jahresverträgen drei (3) Monate, bei Halbjahresverträgen sechs (6) Wochen vor Vertragsablauf als vereinbart. Dies gilt ab Inkrafttreten der aktuellen Fassung dieser AGB für alle Verträge.
Ein Nichteinhalten der Kündigungsfrist führt zu einer automatischen Verlängerung des Vertrages um die Nominaldauer.

2.6 Anfallende Grundkosten:
Bei Systemübernahme (Übernahme eines Fremdsystems aus dem Bestand des Kunden) richten sich die anfallenden Grundkosten nach Art und Umfang der vorhandenen und übergebenen Systemdokumentation.
2.6.1 Volldokumentierte Systeme
Wird eine vollständige Systemdokumentation inkl. aller Administrations-Accounts übergeben, wird 1 Tag Orientierung verrechnet
2.6.2 Teildokumentierte Systeme
Systeme, deren Dokumentation unvollständig ist, bei denen Zugänge nicht übergeben werden (oder nicht bekannt sind), verursachen Mehraufwand, der mit mind. 2 Tagen in Rechnung gestellt wird.
2.6.3 Undokumentierte Systeme
Systeme ohne Dokumentation, unabhängig ob Zugänge vorhanden sind oder nicht, werden mit mind. 3 Tagen in Rechnung gestellt, zuzüglich 1/2 Tag für die Ausfertigung der Dokumentation

3. Lieferung

3.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von Pinguin-Systeme.at.

3.2 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Pinguin-Systeme.at entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Gewährleistung erlischt automatisch, sobald Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Käufer die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von Pinguin-Systeme.at bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung beziehungsweise Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind. Pinguin-Systeme.at haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen.

4. Rücktritt

4.1 Pinguin-Systeme.at ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind, und dieser auf Begehren von Pinguin-Systeme.at weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt oder wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.

4.2 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Pinguin-Systeme.at sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäss abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde, sowie für von Pinguin-Systeme.at erbrachte Vorbereitungshandlungen. Pinguin-Systeme.at steht anstelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.

4.3 Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von Pinguin-Systeme.at zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für Pinguin-Systeme.at nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 50% des Nettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche Mässigungsrecht wird ausgeschlossen.

4.4 Bei rabattierten Verträgen gilt als Ausgangswert der ursprüngliche, nicht rabattierte Preis.

5. Haftung

Pinguin-Systeme.at haftet für Schäden ausserhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögenschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall der Pinguin-Systeme.at-Server ausgeschlossen. Im übrigen gilt für die Haftung von Pinguin-Systeme.at §23 FMG, sodass die Höhe der Ersatzpflicht von Pinguin-Systeme.at gegenüber einem einzelnen Geschädigten mit € 7260.30 beschränkt ist.
Bei Maschinen unter Wartung durch Pinguin-Systeme.at entfällt sofort jegliche Haftung und Wartungsverpflichtung seitens Pinguin-Systeme.at, sofern die betreffende Maschine, ohne vorherige Information und Zustimmung, durch den Kunden manipuliert wurde. Die Laufzeit des Wartungsvertrages wird davon nicht berührt.
Weiters entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch bei Manipulation, Veränderung, Nachinstallation, Reinstallation oder Deinstallation durch den Kunden oder Dritte. Da Software prinzipiell nicht fehlerfrei ist, übernimmt Pinguin-Systeme.at keine Gewährleistung für den fehlerfreien Betrieb von Software oder Haftung für durch Software-Fehler entstandene Schäden, insbesondere nicht für Datenverlust.

6. Software Bedingungen

Wird für den Betrieb von Anlagen oder Geräten (Hardware), die Pinguin-Systeme.at geliefert hat, dem Benutzer Software überlassen, erhält der Benutzer das nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Recht, die Software unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikationen am vereinbarten Aufstellungsort zu benutzen und zwar ausschliesslich zum Betrieb der jeweils vertragsgegenständlichen Hardware. Alle anderen Rechte an der Software sind dem Lizenzgeber vorbehalten; ohne dessen vorheriges schriftliches Einverständnis ist der Benutzer daher insbesondere nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder auf einer anderen als der vertragsgegenständlichen Hardware zu benutzen.

7. Datenschutz und Sicherheit

7.1 Die Mitarbeiter von Pinguin-Systeme.at unterliegen der Schweigepflicht des Fernmeldegesetzes und den Geheimhalteverpflichtungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und anwendbarer Rechtsgrundlagen. Soweit für die Abrechnung unbedingt erforderlich, können Inhaltsdaten gespeichert werden. Über das technisch notwendige Mindestmaß werden Inhaltsdaten jedoch nicht gespeichert und keinesfalls ausgewertet. Pinguin-Systeme.at ist berechtigt, Access-, Traffic- und Kommunikations-Statistiken zu führen.

7.2 Pinguin-Systeme.at ergreift alle technisch möglichen Massnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. Pinguin-Systeme.at haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden.

7.3 Pinguin-Systeme.at behält sich vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihrem Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für Pinguin-Systeme.at- oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen und den Betrieb zu unterbinden. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von Pinguin-Systeme.at überlicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet.

8. Pflichten des Benutzers

Der Benutzer ist allein verantwortlich für die Wahrung sämtlicher Rechte des Lizenzgebers an der Software und die Wahrung der Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch durch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.
Der Benutzer ist alleine verantwortlich für Sicherheit und Integrität seiner Daten außer es wurde ein entsprechender Vertrag über Datensicherung und/oder Datensicherheit mit Pinguin-Systeme.at geschlossen.

9. Lieferung von Software

Pinguin-Systeme.at übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software mit anderen Programmen des Vertragspartners zusammenarbeitet, und dass die Software jederzeit und fehlerfrei funktioniert. Weiters übernimmt Pinguin-Systeme.at keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare und behebbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

10. Bestimmungen für Firewalls

Bei Firewalls, die von Pinguin-Systeme.at aufgestellt und/oder überprüft wurden, geht Pinguin-Systeme.at mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vor. Pinguin-Systeme.at weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass absolute Sicherheit (100 %) von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Eine Haftung von Pinguin-Systeme.at aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ist deshalb ausgeschlossen. Pinguin-Systeme.at weist weiters darauf hin, dass keinerlei Haftung für Anwendungsfehler im Bereich des Vertragspartners übernommen wird. Dasselbe gilt für eigenmächtige Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von Pinguin-Systeme.at.

11. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen

11.1 Die angeführten Preise enthalten nicht Nutzungskosten von Übertragungseinrichtungen (z.B. Telefongebühren) bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Vertragspartners anfallenden Kosten, sowie die Kosten von Ausrüstungen (Hard- und Software), die zur ausschliesslichen Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence von Pinguin-Systeme.at beigestellt werden. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am Point of Presence erreicht werden.

11.2 Pinguin-Systeme.at betreibt die angebotenen Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Pinguin-Systeme.at übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen jederzeit hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

11.3 Pinguin-Systeme.at haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von Pinguin-Systeme.at zugänglich sind. Jeder Vertragspartner von Pinguin-Systeme.at verpflichtet sich, bei der Nutzung der von Pinguin-Systeme.at angebotenen Dienste und Datenleitungen die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften einzuhalten, insbesondere die Vorschriften des Pornographiegesetzes, BGBl 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8.5.1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Sofern der Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer (Reseller) ist, wird er diese Verpflichtung seinen Kunden auferlegen.

11.4 Sonstige vereinbarte Leistungen an beigestellter Hard- und Software, (z.B. Installationen, Funktionserweiterungen etc) erbringt Pinguin-Systeme.at in dem Ausmass, das unter den vom Vertragspartner beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Pinguin-Systeme.at übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können.

12. Sonstige Bestimmungen

12.1 Gerichtsstand ist Wien.

12.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.

12.3 Pinguin-Systeme.at ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

Stand: 2020/03/01

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